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⛪ Kirchensteuer-Rechner 2026

Kirchensteuer 2026 ermitteln: 8% oder 9% der Einkommensteuer, Lohnsteuer oder Abgeltungsteuer - je nach Bundesland.

Was ist dieses Werkzeug?

Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer, den die Finanzämter im Auftrag der Kirchen erheben. Rechtsgrundlage ist Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit den Weimarer Kirchenartikeln von 1919, die den Ländern das Erhebungsrecht einräumen. Zahlen muss, wer einer der beiden großen Kirchen angehört – evangelisch oder römisch-katholisch – oder einer kleineren Religionsgemeinschaft, die die Kirchensteuer ebenfalls erhebt; alle anderen zahlen gar nichts. Entscheidend ist allein die Mitgliedschaft im Kirchenregister, nicht die Staatsangehörigkeit, das Einkommen oder die Häufigkeit des Gottesdienstbesuchs.

2026 beträgt der Satz 8% in Bayern und Baden-Württemberg und 9% in den anderen vierzehn Bundesländern. Wichtig fürs Verständnis: Der Prozentsatz wird auf die Einkommensteuer selbst angewandt, nicht auf das Bruttoeinkommen. Bei einer festgesetzten Jahressteuer von 8.000 Euro sind das 640,00 Euro Kirchensteuer in Bayern, aber 720,00 Euro in Nordrhein-Westfalen. Deshalb ist die Steuerzahl aus dem Bescheid der Startpunkt jeder Berechnung. Wer vom Gehalt ausgeht, findet diese Basis im Einkommensteuerrechner für Deutschland oder im Brutto-Netto-Rechner, der alle Abzüge der Lohnabrechnung gesammelt zeigt.

Für Arbeitnehmer läuft die Kirchensteuer nahezu unbemerkt mit: Der Arbeitgeber behält sie monatlich zusammen mit der Lohnsteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab, wo sie als eigene Position auf der Abrechnung steht. Freiberufler und selbstständige Kirchenmitglieder zahlen sie vierteljährlich zusammen mit den ESt-Vorauszahlungen. Wie der Solidaritätszuschlag hängt die Kirchensteuer also an einer bestehenden Steuer – den Geschwister-Zuschlag können Sie im Soli-Rechner nachvollziehen.

Kapitalerträge folgen einem eigenen Regime. Seit 2015 behalten die Banken automatisch die Abgeltungsteuer von 25% auf Erträge ein; das Kirchenmerkmal wird an die Bank übermittelt, die dann zusätzlich Kirchensteuer von 8% oder 9% von dieser 25%-Steuer einbehält – effektiv 2,0% oder 2,25% der Kapitalerträge selbst. Zusammen mit dem Soli ergibt sich eine Gesamtbelastung von 28,375% in Bayern und Baden-Württemberg beziehungsweise 28,625% in den 9%-Ländern. Zuvor bleibt der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Einzelveranlagung) beziehungsweise 2.000 Euro (Zusammenveranlagung) steuerfrei.

Im Hintergrund ist die Mitgliedschaft an die Steueridentifikationsnummer geknüpft: Das Konfessionsmerkmal wird beim Finanzamt geführt und speist automatisch den Lohnsteuerabzug und die Kapitalertragsteuer. Ändert sich die Mitgliedschaft, wird das Merkmal aktualisiert und die Abzüge passen sich an – weshalb auch der Arbeitgeber und nicht die Kirche kassiert.

Weil die Steuer an die Mitgliedschaft geknüpft ist, beendet nur ein formeller Kirchenaustritt bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes die Zahlungspflicht – ab dem Moment der Wirksamkeit wird nichts mehr einbehalten. Ob dieser Schritt der richtige ist, bleibt eine persönliche Entscheidung; diese Seite berechnet nur, was das Gesetz erheben würde.

Wie es funktioniert

Alle drei Modi des Rechners lassen sich auf eine Kernformel reduzieren:

Kirchensteuer = Einkommensteuer × Satz, wobei der Satz 0,08 für Bayern (BY) und Baden-Württemberg (BW) beträgt und 0,09 für die anderen vierzehn Länder. Die Modi unterscheiden sich nur darin, welche Steuerzahl Sie eingeben und welche abgeleiteten Werte Sie zurückbekommen.

Jährliche Einkommensteuer (ESt): Tragen Sie die Steuer aus Ihrem Bescheid ein. Eine ESt von 8.000 Euro ergibt 8.000 × 0,08 = 640,00 Euro Kirchensteuer in Bayern und 8.000 × 0,09 = 720,00 Euro in einem 9%-Land wie Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich leitet das Tool das monatliche Äquivalent ab (Jahresbetrag ÷ 12 ≈ 53,33 beziehungsweise 60,00 Euro) für den Abgleich mit der Gehaltsabrechnung.

Monatliche Lohnsteuer: Tragen Sie die Lohnsteuer eines einzelnen Monats ein. Bei 400 Euro monatlicher Lohnsteuer in Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 400 × 0,08 = 32,00 Euro pro Monat, der abgeleitete Jahreswert 32,00 × 12 = 384,00 Euro – eine Näherung, denn die monatliche Lohnsteuer schwankt mit Boni, Steuerklassenwechsel oder Teilzeitmonaten.

Kapitalerträge (Abgeltungsteuer): Hier ist die Kette eine Stufe länger. Zuerst wird der Sparerpauschbetrag abgezogen: steuerpflichtige Kapitalerträge = max(0, Erträge − 1.000 Euro einzeln oder 2.000 Euro zusammen). Dann gilt: Abgeltungsteuer = 25% × steuerpflichtige Erträge, Soli = 5,5% × Abgeltungsteuer, Kirchensteuer = 8% oder 9% × Abgeltungsteuer. Rechenbeispiel: 10.000 Euro Kapitalerträge, einzeln, Nordrhein-Westfalen → 10.000 − 1.000 = 9.000 Euro; 25% davon sind 2.250,00 Euro; der Soli addiert 123,75 Euro; die Kirchensteuer 9% × 2.250 = 202,50 Euro; Gesamtabzug 2.576,25 Euro.

Die nützlichste abgeleitete Kennzahl im Kapitalmodus ist der effektive Gesamtsatz: Gesamtabzug ÷ steuerpflichtige Kapitalerträge. In den 9%-Ländern ist das 25% × 1,055 + 2,25% = 28,625%, in Bayern und Baden-Württemberg 25% × 1,055 + 2,0% = 28,375% – der Rechner zeigt diesen Wert live, damit Sie die reale Belastung Ihrer Erträge beurteilen können. Für das vollständige Bild der gesetzlichen Abgaben eines deutschen Haushalts kombinieren Sie dieses Tool mit dem Pflegeversicherung-Rechner für einen weiteren Gehaltsposten und dem Rundfunkbeitrags-Rechner für die Abgabe, die jeder Haushalt unabhängig von der Konfession zahlt.

Kirchensteuersätze der Bundesländer 2026

Die Tabelle zeigt den Kirchensteuersatz 2026 aller sechzehn Bundesländer. Der Prozentsatz gilt immer für die festgesetzte Einkommensteuer (ESt oder Lohnsteuer), nie für das Bruttogehalt; die Beispielspalte zeigt die Kirchensteuer auf eine ESt von 8.000 Euro.

BundeslandKirchensteuersatzKirchensteuer auf 8.000 Euro ESt
Baden-Württemberg8%640,00 Euro
Bayern8%640,00 Euro
Nordrhein-Westfalen9%720,00 Euro
Berlin9%720,00 Euro
Hamburg9%720,00 Euro
Bremen9%720,00 Euro
Niedersachsen9%720,00 Euro
Hessen9%720,00 Euro
Rheinland-Pfalz9%720,00 Euro
Saarland9%720,00 Euro
Schleswig-Holstein9%720,00 Euro
Mecklenburg-Vorpommern9%720,00 Euro
Brandenburg9%720,00 Euro
Sachsen-Anhalt9%720,00 Euro
Sachsen9%720,00 Euro
Thüringen9%720,00 Euro

Baden-Württemberg und Bayern sind die einzigen 8%-Länder; die übrigen vierzehn Bundesländer einschließlich der drei Stadtstaaten erheben 9%. Den Satz setzt jeweils das Kirchensteuergesetz des Landes fest, angewandt auf die festgesetzte Einkommensteuer des Jahres.

Kapitalerträge (Abgeltungsteuer): effektive Gesamtbelastung 2026

Bei Kapitalerträgen wird die Kirchensteuer auf die 25%-Abgeltungsteuer berechnet, nicht auf die Erträge selbst. Die Tabelle zeigt, wie sich die Bestandteile zum effektiven Gesamtsatz addieren.

BundesländerAbgeltungsteuerSoli (5,5% der Steuer)Kirchensteuer (von der Steuer)Effektive Kirchensteuer auf die ErträgeGesamtsatz
Bayern, Baden-Württemberg (8%)25%1,375%8% der Steuer2,0%28,375%
Übrige vierzehn Länder (9%)25%1,375%9% der Steuer2,25%28,625%

Vor all dem wird der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Einzelveranlagung) beziehungsweise 2.000 Euro (Zusammenveranlagung) von den Kapitalerträgen abgezogen; Erträge innerhalb des Pauschbetrags bleiben vollständig steuerfrei.

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Verwendung

  1. Wählen Sie die Berechnungsgrundlage: jährliche Einkommensteuer (ESt), monatliche Lohnsteuer oder Kapitalerträge (Abgeltungsteuer).
  2. Wählen Sie Ihr Bundesland – Bayern oder Baden-Württemberg mit 8% oder eines der vierzehn Länder mit 9%.
  3. Geben Sie den Betrag ein: die festgesetzte Jahres-ESt, die Lohnsteuer eines Monats oder Ihre Brutto-Kapitalerträge des Jahres.
  4. Wählen Sie im Kapitalmodus Einzel- (1.000 Euro) oder Zusammenveranlagung (2.000 Euro), damit der Sparerpauschbetrag vor der 25%-Steuer abgezogen wird.
  5. Klicken Sie auf Berechnen: Sie sehen die Kirchensteuer samt monatlichem oder jährlichem Zusatzwert – im Kapitalmodus die volle Aufschlüsselung aus Abgeltungsteuer, Soli und effektivem Satz.

Häufige Fragen

Welche Bundesländer erheben 8%, welche 9%?

Nur Bayern und Baden-Württemberg wenden den ermäßigten Satz von 8% an; die anderen vierzehn Bundesländer, einschließlich der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen, erheben 9%. Der Prozentsatz multipliziert stets die festgesetzte Einkommensteuer (ESt oder Lohnsteuer): Bei 8.000 Euro Steuer sind es 640,00 Euro zu 8% und 720,00 Euro zu 9%.

Zahle ich Kirchensteuer, wenn ich kein Kirchenmitglied bin?

Nein. Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche sowie einiger kleinerer Religionsgemeinschaften, die sie ebenfalls erheben. Staatsangehörigkeit, Einkommen und Gottesdienstbesuch sind unerheblich – entscheidend ist der Eintrag im Mitgliedsregister, das bei den Steuerbehörden geführt wird.

Wie wird die Kirchensteuer vom Gehalt abgezogen?

Der Arbeitgeber behält sie monatlich zusammen mit der Lohnsteuer ein und führt sie an das Finanzamt ab; auf der Gehaltsabrechnung erscheint sie als eigene Position. Freiberufler und Selbstständige zahlen sie stattdessen vierteljährlich zusammen mit den ESt-Vorauszahlungen.

Wie wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnet?

Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25%, und die Kirchensteuer beträgt 8% oder 9% dieser Steuer – effektiv also 2,0% beziehungsweise 2,25% der Erträge. Zusammen mit dem Soli von 5,5% auf die Steuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von 28,375% in Bayern und Baden-Württemberg und 28,625% überall sonst; vorher bleibt der Sparerpauschbetrag von 1.000/2.000 Euro steuerfrei.

Was passiert nach einem Kirchenaustritt?

Mit der Wirksamkeit der Austrittserklärung endet die Erhebungspflicht: Es wird keine Kirchensteuer mehr einbehalten, weder über die Lohnsteuer noch über die Kapitalertragsteuer. Die Erklärung geht an die für Ihr Bundesland zuständige Stelle. Eine Rückkehr in die Kirche ist möglich, begründet die Pflicht aber erst für die Zukunft.

Ist der Kirchensteuer-Rechner kostenlos?

Ja – das Tool läuft vollständig im Browser, ohne Registrierung und ohne Datenspeicherung. Alle Ergebnisse sind Schätzungen zur Orientierung; für verbindliche Entscheidungen fragen Sie Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.

Dieses Tool dient nur Informationszwecken und stellt keine Finanzberatung dar.

Tipps & Ratschläge

Sichern Sie zuerst die richtige Basiszahl: Der Jahresmodus erwartet die ESt aus dem Steuerbescheid, der Monatsmodus die Lohnsteuer einer einzelnen Abrechnung, das Kapitalmodus die Bruttoerträge des Jahres – das Vermischen dieser Größen ist mit Abstand die häufigste Fehlerquelle.

Der Satz folgt dem Wohnsitz. Ein Umzug zwischen den Ländern ändert den Prozentsatz: Bayern und Baden-Württemberg erheben 8%, alle vierzehn anderen 9% – dieselbe Steuerschuld führt also zu unterschiedlicher Kirchensteuer, je nachdem, wo Sie gemeldet sind.

Richten Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag ein, damit der Sparerpauschbetrag automatisch greift; Erträge innerhalb der 1.000/2.000 Euro bleiben frei von Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer.

Gezahlte Kirchensteuer ist im Folgejahr als Sonderausgabe abziehbar und entlastet dort nach Ihrem Grenzsteuersatz – der Rechner zeigt den Bruttobetrag vor diesem Ausgleich.

In Ehen mit nur einem Kirchenmitglied wird die Kirchensteuer nur auf das Einkommen des Mitglieds einbehalten; tragen Sie im Zweifel nur dessen Einkommensteuer ein, nicht die gemeinsame.

Wer über einen Kirchenaustritt nachdenkt, sollte die Rechnung zuerst in allen drei Modi durchführen: Bei hohen Kapitalerträgen übersteigt die effektive Ersparnis von 2,0/2,25% oft die Ersparnis bei der Lohnsteuer, und unterhalb des Sparerpauschbetrags ist ohnehin nichts fällig.

Verwandte Tools

Quellen & Referenzen

Zuletzt geprüft: August 2026.

  1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 140 - Kirchensteuer (Art. 140 GG i. V. m. den Weimarer Kirchenartikeln).
  2. Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Überblick zu Steuern in Deutschland und zur aktuellen Steuerpolitik.

Einschränkungen

Dieser Rechner wendet die gesetzlichen Kirchensteuersätze 2026 an: 8% (Bayern, Baden-Württemberg) und 9% (alle übrigen Länder); in diesem Tool unterscheidet sich der Satz nur nach Bundesland, kirchenspezifische oder gemeindliche Besonderheiten werden nicht abgebildet. Der Lohnsteuermodus annualisiert durch Multiplikation mit zwölf und ist damit eine Näherung. Kapitalerträge werden über den Bankenabzug abgerechnet; eine Veranlagung über die Steuererklärung (etwa ohne Kirchenmerkmal bei der Bank) wird nicht modelliert, und bei Zusammenveranlagung mit nur einem Kirchenmitglied gilt die Steuer tatsächlich nur für dessen Einkommen. Alle Ergebnisse sind Schätzungen und keine Steuerberatung – verbindliche Auskünfte geben Ihr Finanzamt oder ein Steuerberater.

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