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🇩🇪 Soli-Rechner 2026 (Solidaritätszuschlag)

Geben Sie Ihre festgesetzte Einkommensteuer (oder die monatliche Lohnsteuer) und den Veranlagungsstatus ein - Sie erhalten Soli-Betrag, Zone und effektiven Soli-Satz für 2026.

Was ist dieses Werkzeug?

Der Solidaritätszuschlag – kurz Soli – ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer. Eingeführt 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit, wird er seither immer wieder verlängert. Der Satz ist mit 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer überschaubar, entscheidend ist die Bemessungsgrundlage: Der Soli berechnet sich aus dem Steuerbetrag, nie vom Bruttogehalt. Deutlich verändert hat sich der Kreis der Zahler: Seit 2021 trifft der Zuschlag nur noch hohe Einkommen, weshalb auf den meisten Lohnabrechnungen keine Soli-Zeile mehr erscheint.

Steuerungsinstrument ist die Freigrenze nach §3 SolzG. Sie liegt 2026 bei 20.350 Euro Einkommensteuer für Ledige und 40.700 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare (Splittingverfahren nach §32a EStG). Achtung bei der Einheit: Die Grenze bezieht sich auf den Steuerbetrag, nicht auf das zu versteuernde Einkommen und nicht auf das Brutto. Unterhalb der Grenze bleiben exakt 0 Euro; darüber schaukelt sich der Zuschlag in einer Übergangszone – der Milderungszone – hoch, bis er beim 1,119-Fachen der Grenze die vollen 5,5 % erreicht. Weil die Eingabe der Steuerbetrag ist, starten Sie mit Ihrer Jahres-ESt – abgeleitet aus dem zu versteuernden Einkommen mit dem Einkommensteuer-Rechner – oder mit der monatlichen Lohnsteuer, demselben Abzugswert, der auch den Brutto-Netto-Rechner steuert.

Dieses Werkzeug berechnet nur den Zuschlag. Geben Sie Steuerbetrag und Veranlagungsstatus ein, und es ordnet Sie einer von drei Zonen zu (frei, gemildert, voll), liefert den jährlichen und monatlichen Soli und zeigt den effektiven Soli-Satz als Anteil an der Einkommensteuer. Gedacht für Gutverdiener beim Abrechnungs-Check, für Paare bei der Splitting-Frage und für alle, die den klippenartigen Sprung direkt oberhalb der Freigrenze verstehen wollen.

Wie es funktioniert

Der Rechner setzt §3 SolzG für 2026 um. Ausgangspunkt ist immer die festgesetzte Einkommensteuer (ESt bzw. Lohnsteuer ×12) – niemals das Bruttogehalt. Es gelten drei Zonen:

Zone 1 – freigestellt: Überschreitet die ESt die Freigrenze F nicht (20.350 Euro ledig; 40.700 Euro verheiratet, Splitting), bleibt es bei 0,00 Euro.

Zone 2 – Milderungszone: Liegt die ESt zwischen F und 1,119 × F – also bis 22.771,65 Euro ledig bzw. 45.543,30 Euro verheiratet – gilt:

Soli = 5,5 % × ESt − 11,9 % × (1,119 × F − ESt)

Zone 3 – Vollzuschlag: Oberhalb von 1,119 × F fällt schlicht 5,5 % × ESt an – auf die gesamte Steuer, nicht nur auf den übersteigenden Teil. Dieser Punkt wird häufig missverstanden.

Rechenbeispiel ledig, ESt 22.000 Euro: 0,055 × 22.000 − 0,119 × (22.771,65 − 22.000) = 1.210,00 − 91,83 = 1.118,17 Euro. Dieselbe Person zahlt bei 25.000 Euro ESt die vollen 1.375,00 Euro. Eine dokumentierte Kuriosität ist die Klippe an der Freigrenze: Weil die Milderungsformel nicht bei null beginnt, löst ein einziger Euro mehr Steuer – etwa ESt 20.351 statt 20.350 – rund 831 Euro Soli auf einen Schlag aus.

Neben dem Hauptwert stehen zwei abgeleitete Kennzahlen. Der effektive Soli-Satz (Soli ÷ ESt) startet knapp über der Freigrenze bei rund 4,08 % und erreicht am Zonenende exakt 5,50 % – ein schneller Indikator, wie weit Sie vom Vollzuschlag entfernt sind. Der Monatswert teilt den Jahres-Soli durch 12; im Lohnsteuer-Modus multipliziert das Werkzeug zunächst mit 12 für den Zonentest – eine Näherung, die erst die Steuererklärung endgültig auflöst. Der Zuschlag blendet die Kirchensteuer bewusst aus, die eigenen Regeln folgt, und liegt auf dem Steuerbetrag, den ein allgemeiner Einkommensteuer-Rechner ausgibt – etwa nach einem Jahr mit reduziertem Einkommen wie Kurzarbeitergeld, das die Jahres-ESt zurück unter die Freigrenze drücken kann.

Soli 2026: Grenzen nach Veranlagungsstatus

Die Tabelle listet die Soli-Grenzen für 2026. Freigrenze und Zonenende sind Beträge der Einkommensteuer (ESt) - nicht des zu versteuernden Einkommens und nicht des Bruttogehalts.

VeranlagungFreigrenze (ESt)Milderungszone bis (1,119 × F)Oberhalb der Zone
Ledig20.350,00 Euro22.771,65 Euro5,5 % × ESt (voll)
Verheiratet (Splitting)40.700,00 Euro45.543,30 Euro5,5 % × ESt (voll)

Oberhalb des Zonenendes wird der volle Zuschlag erhoben - 5,5 % der gesamten Einkommensteuer, nicht nur des übersteigenden Teils.

Rechenbeispiele: sechs Soli-Berechnungen für 2026

Prüfen Sie den Rechner anhand der Tabelle: Jede Zeile wendet die Formel 2026 auf einen konkreten Steuerbetrag an. Milderungszeilen nutzen Soli = 5,5 % × ESt − 11,9 % × (1,119 × F − ESt).

VeranlagungEStZoneBerechnungSoli
Ledig20.000,00 EuroFreigestellt (unter Freigrenze)unterhalb der Grenze → 00,00 Euro
Ledig22.000,00 EuroMilderungszone0,055 × 22.000,00 − 0,119 × 771,651.118,17 Euro
Ledig25.000,00 EuroVollzuschlag0,055 × 25.000,001.375,00 Euro
Ledig40.000,00 EuroVollzuschlag0,055 × 40.000,002.200,00 Euro
Verheiratet (Splitting)41.000,00 EuroMilderungszone0,055 × 41.000,00 − 0,119 × 4.543,301.714,35 Euro
Verheiratet (Splitting)50.000,00 EuroVollzuschlag0,055 × 50.000,002.750,00 Euro
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Verwendung

  1. Ermitteln Sie Ihre festgesetzte Einkommensteuer für 2026 - die Jahres-ESt oder Ihre monatliche Lohnsteuer.
  2. Wählen Sie den Eingabemodus: jährliche Einkommensteuer oder monatliche Lohnsteuer.
  3. Geben Sie den Betrag in Euro ein.
  4. Wählen Sie den Veranlagungsstatus: ledig oder verheiratet mit Splitting.
  5. Klicken Sie auf Berechnen - Zone, Jahres- und Monats-Soli sowie effektiver Soli-Satz erscheinen.

Häufige Fragen

Wer zahlt 2026 noch Soli?

Nur Steuerpflichtige, deren festgesetzte Einkommensteuer die Freigrenze überschreitet: 20.350 Euro (ledig) bzw. 40.700 Euro (verheiratet, Splitting). Darunter bleibt es bei 0 Euro - deshalb fehlt die Soli-Zeile auf den meisten Lohnabrechnungen. Oberhalb des 1,119-Fachen der Grenze gilt der volle Zuschlag von 5,5 % der ESt.

Was ist die Milderungszone?

Die Milderungszone ist der Bereich zwischen der Freigrenze und dem 1,119-Fachen der Freigrenze - 2026 also bis 22.771,65 Euro (ledig) bzw. 45.543,30 Euro (verheiratet). Innerhalb der Zone gilt Soli = 5,5 % × ESt − 11,9 % × (1,119 × F − ESt); der Zuschlag steigt dadurch stetig an, statt schlagartig in voller Höhe zu greifen.

Warum springt der Soli knapp über der Freigrenze um rund 830 Euro?

Dieser dokumentierte Sprung ist ein Artefakt der Milderungskonstruktion: Die Formel beginnt nicht bei null. Bei genau 20.350 Euro ESt bleiben 0,00 Euro, bei 20.351 Euro liefert dieselbe Formel bereits rund 831,25 Euro. Ein einziger Euro mehr Steuer kostet also den vollen gemilderten Betrag in einem Schritt.

Wie gilt der Soli für Kapitalerträge?

Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %; auf diese Steuer fallen grundsätzlich 5,5 % Soli an - effektiv 1,375 % des Ertrags. Seit 2021 greift dieselbe Freigrenzenlogik, und weil kaum ein Sparer auf 20.350 Euro Kapitalertragsteuer im Jahr kommt, behalten Banken inzwischen so gut wie keinen Soli mehr ein.

Steht der Soli noch auf meiner Lohnabrechnung?

Bei den meisten Beschäftigten: nein. Bleibt die hochgerechnete Jahres-Lohnsteuer unter der Freigrenze, wird nichts einbehalten. Eine Soli-Zeile deutet darauf hin, dass die voraussichtliche Jahres-Lohnsteuer die Grenze übersteigt - typisch bei sehr hohen Einkommen oder nach großen Bonuszahlungen.

Freigrenze oder Freibetrag - was ist der Unterschied?

Eine Freigrenze ist ein Schwellenwert: Sobald sie überschritten wird, greift die Abgabe (hier über die Milderungszone). Ein Freibetrag wird dagegen vor der Steuerberechnung von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Die 20.350 und 40.700 Euro sind Freigrenzen, bezogen auf den Steuerbetrag - sie werden nicht vom Einkommen abgezogen.

Dieses Tool dient nur Informationszwecken und stellt keine Finanzberatung dar.

Tipps & Ratschläge

Füttern Sie den Rechner immer mit einem Steuerbetrag, nicht mit Gehalt oder zu versteuerndem Einkommen. Wenn Sie nur das zu versteuernde Einkommen kennen, rechnen Sie es zuerst mit dem Einkommensteuer-Rechner durch; der §32a-Tarif ist progressiv, eine Faustregel-Schätzung der ESt geht daneben. Paare sollten die Zusammenveranlagung bewusst durchrechnen: Die verdoppelte Freigrenze von 40.700 Euro ist einer der stillen finanziellen Vorteile des Splittings. Zeigt die Lohnabrechnung noch eine Soli-Zeile, rechnen Sie die Lohnsteuer hoch (×12 plus Bonusmonate) und vergleichen Sie mit der Grenze – veraltete Einbehalte nach einem Bonus lösen Soli aus, den die Jahresveranlagung später erstattet. In Monaten mit Kurzarbeitergeld sinkt die Lohnsteuer; annualisieren Sie daher einen realistischen Monatsmix statt einer einzelnen Spitzenabrechnung. Wer knapp unter der Freigrenze liegt, sollte die Klippe im Hinterkopf behalten: Ein zusätzlicher Euro ESt kann rund 830 Euro Soli auslösen.

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Quellen & Referenzen

Zuletzt geprüft: August 2026.

  1. §3 SolzG - Freigrenze und Milderungszone (Solidaritätszuschlaggesetz).
  2. Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Informationen zum Solidaritätszuschlag.

Einschränkungen

Dieser Rechner erwartet den Steuerbetrag (Jahres-ESt oder monatliche Lohnsteuer), nicht das Bruttogehalt und nicht das zu versteuernde Einkommen - die Eingabe eines Gehalts liefert sinnlose Ergebnisse. Der Monatsmodus ist eine Näherung: Die hochgerechnete Einbehaltung ersetzt die Jahresveranlagung nicht, die erst die Steuererklärung klärt. Zusammenspiele mit der Kirchensteuer, mit dem Soli auf einbehaltene Kapitalertragsteuer oder mit nachträglichen Festsetzungen werden nicht abgebildet. Alle Ergebnisse sind Schätzungen und keine Steuerberatung - für verbindliche Werte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

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