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📻 Rundfunkbeitrag Rechner

Berechnen Sie den Rundfunkbeitrag 2026 für Wohnung, Betriebsstätte oder KFZ – mit Monats-, Quartals- und Jahresbetrag, Tageskosten und Anteil pro Person.

Was ist dieses Werkzeug?

Der Rundfunkbeitrag ist die gesetzliche Rundfunkabgabe in Deutschland – sie finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio mit ihren Hörfunk-, Fernseh- und Onlineangeboten. Rechtsgrundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), ein Staatsvertrag aller sechzehn Bundesländer. Umgangssprachlich sprechen viele weiterhin von der „GEZ“, der früheren Gebühreneinzugszentrale, die die Abgabe einst pro Gerät einsammelte. Seit 2013 gilt der Beitrag je Wohnung statt je Gerät – wie viele Radios, Fernseher oder Computer im Haushalt stehen, spielt seither keine Rolle mehr.

2026 bleiben die Beträge unverändert: Jede Wohnung zahlt pauschal 18,36 Euro pro Monat, also 55,08 Euro je Quartal und 220,32 Euro im Jahr; dieser Satz gilt seit 2021. Der Betrag ist in jedem Bundesland gleich, weil er im Staatsvertrag gemeinsam festgelegt wird – und zwar völlig unabhängig davon, wie viele Menschen in der Wohnung leben, wie viele Geräte sie besitzen oder ob sie überhaupt öffentlich-rechtliches Programm schauen.

Aus dem Wohnungsprinzip folgt etwas sehr Praktisches: Pro Wohnung wird genau einmal gezahlt. Alleinstehende, Paare, fünfköpfige Familien und studentische WGs lösen denselben Gesamtbetrag von 18,36 Euro pro Monat aus; unter sich teilen die Bewohner ihn beliebig auf. Wer in eine Wohnung einzieht, unterliegt der Meldepflicht und muss sie binnen eines Monats beim Beitragsservice anmelden. Für die Kalkulation der Lebenshaltungskosten gehört diese feste Abgabe in dieselbe Liste wie Steuern und Versicherungen: Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, was wirklich auf dem Konto ankommt, der Einkommensteuerrechner schätzt die Einkommensteuer, und der Kirchensteuerrechner behandelt einen weiteren klassischen Abzug von der Lohntaste.

Betriebe und Fahrzeuge werden anders eingestuft. Eine Betriebsstätte – jede Filiale, jedes Büro, jede Werkstatt oder Praxis – zahlt für den ersten Raum den vollen Beitrag von 18,36 Euro und für jeden weiteren Raum ein Drittel, also 6,12 Euro. Kraftfahrzeuge zählen ebenfalls mit einem Drittel; die 6,12 Euro sind jedoch vor allem für Fahrzeuge relevant, die nicht bereits über die Wohnung abgedeckt sind – etwa Mietwagenflotten oder im Ausland zugelassene Fahrzeuge.

Vollständige Befreiungen und teilweise Ermäßigungen gibt es auf Antrag für Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder Sozialgeld, für BAföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, sowie für taube oder blinde Menschen mit Merkzeichen wie „Gl“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis. Gewährt werden sie nur auf Antrag beim Beitragsservice – die Tabellen weiter unten nennen die wichtigsten Gruppen als Orientierung. Wer die 220,32 Euro ins Verhältnis setzen will, nutzt den Haushaltsbudget-Rechner oder den Stromkostenrechner für die übrigen laufenden Kosten.

Wie es funktioniert

Der Rechner setzt die Beitragssätze aus § 5 RBStV für die drei Abgabearten um:

Wohnung (Haushalt): Der Monatsbeitrag beträgt pauschal 18,36 Euro. Die Quartalsrate ist 18,36 × 3 = 55,08 Euro, der Jahresbetrag 18,36 × 12 = 220,32 Euro – unabhängig von Bewohnern und Geräten.

Betriebsstätte (Gewerbe): Der Monatsbeitrag ist 18,36 Euro + 6,12 Euro × zusätzliche Räume. Ein Büro mit drei Räumen (der erste plus zwei weitere) zahlt demnach 18,36 + 2 × 6,12 = 30,60 Euro pro Monat, also 91,80 Euro je Quartal und 367,20 Euro im Jahr.

KFZ (Fahrzeug): Der Monatsbeitrag beträgt pauschal 6,12 Euro – ein Drittel des Wohnungssatzes – und betrifft Fahrzeuge, die nicht schon über die Wohnung abgedeckt sind.

Über diese Kernbeträge hinaus leitet das Tool zwei zusätzliche Kennzahlen ab, die die Abgabe greifbarer machen. Die Tageskosten teilen den Jahresbetrag durch 365: Eine Wohnung kostet 220,32 ÷ 365 ≈ 0,60 Euro pro Tag – etwa so viel wie ein Brötchen –, ein zusätzlicher Gewerberaum oder ein Fahrzeug rund 0,20 Euro. Der Anteil pro Person teilt den Monatsbeitrag durch die Anzahl der Bewohner: In einer 3er-WG trägt jede Person 18,36 ÷ 3 = 6,12 Euro pro Monat, in einer 5er-WG nur etwa 3,67 Euro.

Rechenbeispiel – Wohnung, von drei Personen geteilt:

KennzahlErgebnis
Monatsbeitrag18,36 Euro
Quartalsrate55,08 Euro
Jahresbetrag220,32 Euro
Tageskosten (Jahr ÷ 365)0,60 Euro
Pro Person und Monat (÷ 3)6,12 Euro

Der Einzug folgt einem festen Rhythmus: Der Beitrag ist vierteljährlich im Voraus am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig; jede Rate beträgt für eine Wohnung 55,08 Euro. Befreiungen, Ermäßigungen und Rückstände blendet der Rechner bewusst aus, da die Ansprüche nach § 8 RBStV von einem individuellen Antrag abhängen – die Übersichtstabellen weiter unten nennen die berechtigten Gruppen.

Rundfunkbeitrag-Übersicht 2026

Die Tabelle zeigt die Beitragssätze 2026 für alle drei Abgabearten einschließlich der abgeleiteten Tageskosten (Jahresbetrag ÷ 365). Alle Werte beruhen auf § 5 RBStV.

BeitragsfallMonatlichQuartalsweiseJährlichPro Tag
Wohnung / Haushalt18,36 Euro55,08 Euro220,32 Euro0,60 Euro
Betriebsstätte: erster Raum18,36 Euro55,08 Euro220,32 Euro0,60 Euro
Betriebsstätte: jeder weitere Raum6,12 Euro18,36 Euro73,44 Euro0,20 Euro
Betriebsstätte mit 2 Räumen insgesamt24,48 Euro73,44 Euro293,76 Euro0,80 Euro
Betriebsstätte mit 3 Räumen insgesamt30,60 Euro91,80 Euro367,20 Euro1,01 Euro
KFZ, wenn nicht über die Wohnung abgedeckt6,12 Euro18,36 Euro73,44 Euro0,20 Euro

Der Satz ist seit 2021 stabil und bundesweit gleich. Bei Betriebsstätten kommt für jeden Raum nach dem ersten einfach ein Drittel des Grundbetrags (6,12 Euro) hinzu.

Fälligkeit und Befreiungen 2026

Der Beitrag wird vierteljährlich im Voraus eingezogen. Die Stichtage sind bundesweit festgelegt:

RateFälligkeit (Stichtag)Betrag je Wohnung
1. Rate15. Februar55,08 Euro
2. Rate15. Mai55,08 Euro
3. Rate15. August55,08 Euro
4. Rate15. November55,08 Euro

§ 8 RBStV sieht zudem Befreiungen und Ermäßigungen auf Antrag vor. Die folgenden Gruppen dienen der Orientierung – bitte stellen Sie den Antrag beim Beitragsservice:

GruppeTypische VoraussetzungWirkung
Bürgergeld-Empfänger (SGB II)aktueller BescheidBefreiung auf Antrag
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)BescheidBefreiung auf Antrag
Sozialhilfe / Sozialgeld (SGB XII)BescheidBefreiung auf Antrag
BAföG-Empfänger (Studierende und Azubis ohne Elternhaus)BAföG-BescheidBefreiung auf Antrag
Taube Personen (Merkzeichen „Gl“, GdB ab 50)SchwerbehindertenausweisBefreiung auf Antrag
Blinde Personen (Merkzeichen „Bl“, GdB ab 80) und taubblinde PersonenSchwerbehindertenausweisBefreiung auf Antrag
Empfänger bestimmter anderer SozialleistungenBescheidTeilermäßigung möglich

Auch Menschen mit Schwerbehinderung und den Merkzeichen „Gl“, „Bl“ oder „H“ können berechtigt sein. Die verbindliche Entscheidung liegt immer beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

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Verwendung

  1. Wählen Sie die Beitragsart: Wohnung (Haushalt), Betriebsstätte (Gewerbe) oder KFZ.
  2. Bei Betriebsstätte: Geben Sie die Zahl der zusätzlichen Räume neben dem ersten ein (0-50).
  3. Geben Sie an, wie viele Personen den Beitrag teilen (1-20), für den Anteil pro Person.
  4. Klicken Sie auf Berechnen, um Monats-, Quartals- und Jahresbeitrag zu sehen.
  5. Vergleichen Sie die abgeleiteten Werte – Tageskosten und Anteil pro Person – mit Ihrem Budget.

Häufige Fragen

Warum zahlt eine WG den Rundfunkbeitrag nur einmal?

Weil der Beitrag je Wohnung und nicht je Person oder Gerät erhoben wird. Ob eine oder fünf Personen in der Wohnung leben – es fallen immer 18,36 Euro pro Monat an, die intern aufgeteilt werden (in einer 3er-WG also je 6,12 Euro). Die Meldepflicht erfüllt eine Person, indem sie die Wohnung binnen eines Monats nach Einzug beim Beitragsservice anmeldet.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag pro Tag im Jahr 2026?

Eine Wohnung zahlt 220,32 Euro im Jahr, also 220,32 ÷ 365 ≈ 0,60 Euro pro Tag. Ein zusätzlicher Raum einer Betriebsstätte oder ein KFZ kostet 73,44 Euro im Jahr – rund 0,20 Euro pro Tag.

Wer kann vom Rundfunkbeitrag befreit werden?

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder Sozialgeld, BAföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, sowie taube oder blinde Menschen mit Merkzeichen wie „Gl“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis können auf Antrag befreit werden. Manche Sozialgesetze sehen auch Ermäßigungen vor. Der Antrag geht direkt an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Warum zahlt ein Betrieb pro Raum?

Jede Betriebsstätte zahlt für den ersten Raum den vollen Beitrag von 18,36 Euro und für jeden weiteren Raum ein Drittel (6,12 Euro). Eine Praxis mit drei Räumen zahlt somit 30,60 Euro pro Monat. Die Raumzahl bildet die vermutete Nutzungsintensität der Räume ab.

Wann sind die Quartalsraten fällig?

Der Rundfunkbeitrag ist vierteljährlich im Voraus am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für eine Wohnung beträgt jede Rate 55,08 Euro.

Gilt in jedem Bundesland derselbe Beitrag?

Ja. Der Rundfunkbeitrag beruht auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aller sechzehn Länder; 2026 zahlen Wohnungen überall 18,36 Euro pro Monat – ein günstigeres oder teureres Bundesland gibt es nicht.

Hat sich der Beitragssatz seit 2021 geändert?

Nein. Seit 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag unverändert 18,36 Euro pro Monat und Wohnung, und dieser Satz gilt auch 2026 weiter. Nur in den Jahren davor lag er niedriger.

Dieses Tool dient nur Informationszwecken und stellt keine Finanzberatung dar.

Tipps & Ratschläge

Melden Sie Ihre Wohnung binnen eines Monats nach dem Einzug beim Beitragsservice an. Die Meldepflicht gilt für jede Wohnung in Deutschland; wer sie fristgerecht erledigt, vermeidet Mahnungen und Ärger. Informieren Sie den Beitragsservice auch bei Auszug oder wenn zwei Wohnungen zusammengelegt werden, damit der Beitrag korrekt weitergeführt wird.

Bestimmen Sie in der WG eine zahlende Person und rechnen Sie intern ab. Die WG schuldet in Summe immer 18,36 Euro pro Monat – ob zwei oder sieben Menschen dort wohnen; bei drei Personen sind das je 6,12 Euro, bei fünf etwa 3,67 Euro. Weniger Geräte anzuschaffen spart nichts, denn gezählt wird die Wohnung, nicht das Equipment.

Prüfen Sie vor dem Zahlen Ihre Befreiungsoptionen: Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder Sozialgeld, BAföG-Empfänger ohne Elternhaus sowie taube oder blinde Menschen mit den Merkzeichen „Gl“ oder „Bl“ können auf Antrag vollständig befreit werden. Manche Sozialgesetze sehen auch Teilermäßigungen vor. Anträge und Nachweise gehen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Betriebe zählen die Räume jeder Betriebsstätte separat: Der erste Raum kostet den vollen Beitrag von 18,36 Euro, jeder weitere ein Drittel. Zwei getrennte Ein-Raum-Standorte kosten dadurch mehr als ein Standort mit zwei Räumen, weil jeder Standort seinen eigenen vollen ersten Raum zahlt.

Für die Jahresplanung können Sie die 220,32 Euro wie eine Nebenkostenzahlung behandeln. Im Budgetrechner gemeinsam mit den Stromkosten aufgeführt, entsteht ein realistisches Bild der wiederkehrenden Posten eines deutschen Haushalts neben der Miete.

Verwandte Tools

Quellen & Referenzen

Zuletzt geprüft: August 2026.

  1. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), § 5 — Beitragshöhe (Höhe des Beitrags) auf gesetze-im-internet.de.
  2. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), § 8 — Befreiungen von der Beitragspflicht auf gesetze-im-internet.de.
  3. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio — offizielles Rundfunkbeitrag-Portal.

Einschränkungen

Dieser Rechner wendet die Rundfunkbeitragssätze 2026 an: 18,36 Euro pro Monat und Wohnung, 18,36 Euro zuzüglich 6,12 Euro je zusätzlichem Raum für Betriebsstätten sowie 6,12 Euro für Fahrzeuge. Individuelle Befreiungen oder bewilligte Ermäßigungen nach Sozialrecht, Rückstände und rückwirkende Abrechnungen werden nicht abgebildet; Betriebe mit vielen Räumen sind auf das Schema Grundbetrag plus Drittelbeträge vereinfacht. Alle Ergebnisse sind Schätzungen für die Planung und stellen keine Rechtsberatung dar — verbindliche Auskünfte gibt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

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